''Cool Chocolate'' 16.05.25

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Einlass: 19.00 Uhr Beginn: 20.00 Uhr Stehplatz die wohl einzige Hot Chocolate Tribute Band... mehr
''Cool Chocolate'' 16.05.25
  • Einlass: 19.00 Uhr Beginn: 20.00 Uhr
  • Stehplatz
  • die wohl einzige Hot Chocolate Tribute Band
  • bekannt aus der SAT.1 Tribute Show
  • Hot Chocolate kann immerhin mit 32 Top50 Hits aufwarten - don't miss

 Cool Chocolate - Die einzige Hot Chocolate Tribute-Band, betritt die Bühne in authentischer Bühnenkleidung und spielt die Hits der damaligen Zeit. Der beim Publikum so beliebte Soul-Disco-Sound nimmt den Zuhörer mit auf eine Zeitreise in die erfolgreichen Dekaden von Hot Chocolate.

Über Hot Chocolate:
Der Sänger Errol Brown, verstorben 2015, war eines der Gründungsmitglieder von Hot Chocolate. In den 70er Jahren war Hot Chocolate maßgeblich an der Entwicklung des Disco-Sounds beteiligt. Sie konnten in dieser Zeit in jedem Jahr Chartplazierungen aufweisen zusammen mit Status Quo, Diana Ross und Elvis Presley. Sie spielten auf der Hochzeit von Prinz Charles und Lady Di. 1985 verließ das Gründungsmitglied Errol Brown die Band und setzte seine Karriere als Solosänger und Produzent fort. Er arbeitete auch mit Dieter Bohlen.
1987 gab es ein Remixalbum mit ihren größten Hits.
2003 wurde Errol Brown von der britischen Königin mit dem MBE (Order of the British Empire) für sein Lebenswerk geehrt.
 Noch heute tourt die Band mit drei Originalmitgliedern durch die Welt.

Nun sind sie nicht mehr alleine. Denn jetzt gibt es Cool Chocolate. Die Tribute-Band aus Remscheid, Deutschland.


 Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und deren Besitzer die folgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1.  Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
  2. Vertragspartner sind der Erwerber der Eintrittskarte und der Veranstalter.
  3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung, das Vorprogramm zu ändern.
  5. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Konzerten/Workshops aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen kann. 
  6. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Personal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und/oder Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  7. Bei Stehplatzkarten gibt es keine Garantie einer uneingeschränkten freien Sicht auf die Bühne.
  8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage bzw. Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung. Es wird nur  der Nennwert der Eintrittskarte erstattet (Keine Reisekostenrückerstattung bei Veranstaltungsabsage oder -verlegung). Informationen zu eventuellen Veranstaltungsabsagen aufgrund von höherer Gewalt werden sofort nach Inkenntnisnahme auf unserer website kommuniziert.
  9. Das Mitbringen von Glasbehältern,Dosen,Plastikkanistern,Pyrotechnik,Fackeln,Waffen sowie Tieren ist generell untersagt. Bei Einlass kann eine Sicherungskontrolle stattfinden und entsprechendes Material konfisziert werden. 
  10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren (z.B. Trunkenheit oder Mitführen von Material unter Punkt 9/13) bleibt vorbehalten.
  12. Ton-,Foto-,Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt oder müssen durch den Künstler ausdrücklich genehmigt sein.
  13. Das Mitführen von Taschen/Rucksäcken größer als DIN A4 ist nicht gestattet.    
  14. Anreise: Es empfiehlt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fahrgemeinschaften anzufahren. Kostenfreies Parken ist bei Veranstaltungen rund um das Betriebsgelände der Firma Soundland GmbH -Schorndorfer Str. 25. möglich.
    Parken auf eigene Gefahr.
  15. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
  16. Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist generell untersagt.
  17. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen eingebettet in der Ausstellung des Soundwerk -Beat Museum's stattfinden. Entsprechender Umgang mit der Einrichtung  wird vorausgesetzt. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

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