"Jürgen Hörig & Benny Eisel'' Songs & Lyrics 08.03.25

"Jürgen Hörig & Benny Eisel'' Songs & Lyrics 08.03.25
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Ausdruck Stand: 22.12.2024
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Einlass:19.00 Uhr Beginn:20.00 Uhr Stehplatz Songs & Lyrics präsentiert von Jürgen Hörig -... mehr
"Jürgen Hörig & Benny Eisel'' Songs & Lyrics 08.03.25
  • Einlass:19.00 Uhr Beginn:20.00 Uhr
  • Stehplatz
  • Songs & Lyrics präsentiert von Jürgen Hörig - allen bekannt aus Funk und Fernsehen
  • eine Veranstaltung des Kunstvereines Fellbach e.V.

Jürgen Hörig und Benny Eisel
Lieblingslieder – ein Abend mit Songs und Lyrics
Für viele in Baden-Württemberg gehört er zum Abendprogramm wie die Wurst aufs Brot. Das hat tatsächlich mal die Stuttgarter Zeitung über Jürgen Hörig geschrieben. Und mal ehrlich: wer seit fast 25 Jahren die Landesschau vom SWR moderiert, der gehört einfach zum Land dazu. Und nicht nur das. Er hat zehn Jahre lang die Nachmittagssendung „Kaffee oder Tee“ präsentiert. Dazu noch viele Reportagen, Livesendungen, als Moderator vor Ort – Tausende von Sendungen sprechen für sich.
Doch das ist nur die eine Seite von Jürgen Hörig. Seit einigen Jahren macht er auch als Sänger und Songwriter von sich reden. Er hat inzwischen zwei Alben veröffentlicht. Schreibt viele Texte der Songs selbst und ist seit Jahren auch live auf den Bühnen im Land unterwegs. Stets an seiner Seite: Benny Eisel – sein Gitarrenspiel verzaubert, macht jeden Song zu etwas ganz besonderem. Seine Vielseitigkeit ersetzt nahezu eine ganze Band.
Bei den Konzerten präsentieren die beiden nicht nur eigene Songs, sondern Jürgen Hörig erzählt auch über die Entstehung, übersetzt die Texte, erklärt den Hintergrund. Songs und Lyrics heißt das Programm. Lieblingslieder.
Und dazu gehören auch Songs, die viele kennen und mit denen jede Menge Erinnerungen verbunden sind. Bekannte Hits zu denen Hörig seine eigene Geschichte liefert. Wie kam es zu dem Text, was macht ihn aus, um was geht es in dem Lied eigentlich?
Mit seinen Storys drumherum macht er die Musik auf besondere Weise erlebbar.
Wie schrieb der Kritiker des Zeitungsverlags Waiblingen:
„Die Songs wirken wie frisch von der Leber weg (…. ) man hat den Eindruck hier passiert etwas Echtes, Ehrliches. (….) eine eigene Wahrhaftigkeit.“
„Mit feinem Gespür für seine Zuhörer erzählt Hörig seine Songgeschichten“ (Badische Neues Nachrichten)
„Mit ihren Songs verzaubern die beiden das Publikum.“ (Schwäbische Zeitung)
Und Baden-Online meinte: „… ein lyrisch, poetischer Spaziergang ohne Pathos… gerne wieder, und gerne mehr!“


 Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und deren Besitzer die folgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1.  Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
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  3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung, das Vorprogramm zu ändern.
  5. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Konzerten/Workshops aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen kann. 
  6. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Personal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und/oder Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  7. Bei Stehplatzkarten gibt es keine Garantie einer uneingeschränkten freien Sicht auf die Bühne.
  8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage bzw. Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung. Es wird nur  der Nennwert der Eintrittskarte erstattet (Keine Reisekostenrückerstattung bei Veranstaltungsabsage oder -verlegung). Informationen zu eventuellen Veranstaltungsabsagen aufgrund von höherer Gewalt werden sofort nach Inkenntnisnahme auf unserer website kommuniziert.
  9. Das Mitbringen von Glasbehältern,Dosen,Plastikkanistern,Pyrotechnik,Fackeln,Waffen sowie Tieren ist generell untersagt. Bei Einlass kann eine Sicherungskontrolle stattfinden und entsprechendes Material konfisziert werden. 
  10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren (z.B. Trunkenheit oder Mitführen von Material unter Punkt 9/13) bleibt vorbehalten.
  12. Ton-,Foto-,Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt oder müssen durch den Künstler ausdrücklich genehmigt sein.
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  16. Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist generell untersagt.
  17. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen eingebettet in der Ausstellung des Soundwerk -Beat Museum's stattfinden. Entsprechender Umgang mit der Einrichtung  wird vorausgesetzt. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

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