'Willy & The Poor Boys'' CCR Tribute 25.04.2025

'Willy & The Poor Boys'' CCR Tribute 25.04.2025
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Ausdruck Stand: 24.11.2024
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Einlass: 19.00 Uhr Beginn: 20.00 Uhr Stehplatz Creedence Clearwater Revival Tribute näher... mehr
'Willy & The Poor Boys'' CCR Tribute 25.04.2025
  • Einlass: 19.00 Uhr Beginn: 20.00 Uhr
  • Stehplatz
  • Creedence Clearwater Revival Tribute
  • näher kommt man an Fogerty & Co. kaum ran
  • Willy & The Poor Boys aus Grünstadt zum 2x im Soundwerk

WILLY and the POOR BOYS

Creedence Clearwater Revival (kurz CCR), dieser Name stand zwischen 1968 und 1972 für Top 10 Hits am laufenden Band. Ende der 60er Jahre verkaufte die Band mit ihren schnörkellosen Songs zwischen Country, Rock und Blues zeitweise sogar mehr Platten als die Beatles. 

Mit den Welthits dieser legendären Band wie Proud Mary, Have You Ever Seen The Rain, Bad Moon Rising, Down On The Corner, Who'll Stop The Rain, Suzie Q oder Hey Tonight und Songs aus dem Solo-Schaffen von CCR-Mastermind John Fogerty wie Rockin' All Over The World haben sich WILLY and the POOR BOYS aus 67269 Grünstadt seit ihrer Gründung im Jahr 2010 weit über die Grenzen Deutschlands hinaus einen exzellenten Ruf als authentischste und erfolgreichste CCR-Tributeband erworben. 

Einfach mal kurz in das Video reinschauen und sich überzeugen.


 Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und deren Besitzer die folgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1.  Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
  2. Vertragspartner sind der Erwerber der Eintrittskarte und der Veranstalter.
  3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung, das Vorprogramm zu ändern.
  5. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Konzerten/Workshops aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen kann. 
  6. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Personal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und/oder Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  7. Bei Stehplatzkarten gibt es keine Garantie einer uneingeschränkten freien Sicht auf die Bühne.
  8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage bzw. Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung. Es wird nur  der Nennwert der Eintrittskarte erstattet (Keine Reisekostenrückerstattung bei Veranstaltungsabsage oder -verlegung). Informationen zu eventuellen Veranstaltungsabsagen aufgrund von höherer Gewalt werden sofort nach Inkenntnisnahme auf unserer website kommuniziert.
  9. Das Mitbringen von Glasbehältern,Dosen,Plastikkanistern,Pyrotechnik,Fackeln,Waffen sowie Tieren ist generell untersagt. Bei Einlass kann eine Sicherungskontrolle stattfinden und entsprechendes Material konfisziert werden. 
  10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren (z.B. Trunkenheit oder Mitführen von Material unter Punkt 9/13) bleibt vorbehalten.
  12. Ton-,Foto-,Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt oder müssen durch den Künstler ausdrücklich genehmigt sein.
  13. Das Mitführen von Taschen/Rucksäcken größer als DIN A4 ist nicht gestattet.    
  14. Anreise: Es empfiehlt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fahrgemeinschaften anzufahren. Kostenfreies Parken ist bei Veranstaltungen rund um das Betriebsgelände der Firma Soundland GmbH -Schorndorfer Str. 25. möglich.
    Parken auf eigene Gefahr.
  15. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
  16. Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist generell untersagt.
  17. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen eingebettet in der Ausstellung des Soundwerk -Beat Museum's stattfinden. Entsprechender Umgang mit der Einrichtung  wird vorausgesetzt. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.